In Wien ist das Abstellen von mehrspurigen Fahrzeugen in Kurzparkzonen grundsätzlich gebührenpflichtig.
KURZPARKZONEN
Ausgenommen ist das Halten bis 10 Minuten in Verbindung mit dem kostenlosen lila Parkschein.
Parkscheine im Betrag von EUR 0,60 (1/2 Stunde), EUR 1,20 (1 Stunde) und EUR 1,80 (1 1/2 Stunden)sind in Trafiken,Vorverkaufsstellen der Wiener Linien, vielen Tankstellen, Banken und Sparkassen, bei den Autofahrer Clubs sowie auf allen großen Bahnhöfen erhältlich.
Neben den sonst üblichen Kurzparkzonen in Wien sind die Bezirke 1, 4 bis 9 und 20 zur Gänze, sowie der 2. und 3. Bezirk teilweise flächendeckende Kurzparkzonen.
VORSICHT
Diese Zonen sind nur im Einfahrtsbereich beschildert, innerhalb der Zonen ist, wenn nicht entlang von Geschäftsstraßen andere Zeiten gelten, kein weiterer Hinweis vorhanden.
In den flächendeckenden Zonen gilt folgende Regelung:
im 15. Bezirk (Bereich Stadthalle) vom 1.9. bis 30.6. (täglich) von 18.00 bis 23.00 Uhr maximal 2 Stunden kostenpflichtig parken.
In allen Bezirken gelten neben den flächendeckenden Zonen aber auch die linearen Kurzparkzonen vor allem in den Geschäftsstraßen, die mit eigenen Verkehrszeichen ausgeschildert sind und meist andere, den jeweiligen örtlichen Bedürfnissen angepaßten Zeiten aufweisen. (Vorsicht: in Geschäftsstraßen innerhalb der flächendeckenden Kurzparkzonen ist Samstag vormittags Gebührenpflicht, in Nebenstraßen hingegen nicht).
Flächendeckende Kurzparkzonen
M-Parking in Wien
Mit dem Handy in den blauen Zonen parken.
http://www.wien.gv.at/amtshelfer/finanzielles/abgaben/handyparken.html
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