Parken in Wien

Kurzparkzonen

Alle Informationen zum Thema Kurzparkzonen in Wien finden Sie unter Flächendeckende Kurzparkzonen

Zur Entschärfung der innerstädtischen Parkplatzsituation bewirtschaftet die Stadt Wien gebührenpflichtige Kurzparkzonen.

Diese sind durch entsprechende Verkehrsschilder gekennzeichnet. Zusatzschilder geben Auskunft über den jeweiligen Gültigkeitszeitraum bzw. über die maximale Parkdauer.

Das Parken ist flächendeckend gebührenpflichtig:
In den Bezirken 1 – 9, und 20 von MO – FR (werktags) von 9:00 bis 22:00 Uhr. In Teilen der Bezirke 12 und 14 – 17 MO – FR (werktags) von 9:00 bis 19:00 Uhr. Im 15. Bezirk in der Zone Stadthalle MO – FR werktags 9:00 – 22:00 Uhr, SA/SO/Feiertag 18:00 – 22:00 Uhr.

Die maximal erlaubte durchgehende Parkdauer beträgt in den Bezirken 1 – 9 und 20 zwei Stunden, in den Bezirken bzw. Bezirksteilen 12 und 14 – 17 drei Stunden (ausgenommen 15. Bezirk Zone Stadthalle 2 Stunden).

Für Geschäftsstraßen gelten Sonderregelungen.

Die Parkgebühr beträgt in allen Kurzparkzonen Wiens seit 1. März 2012 einheitlich für 30 Minuten € 1,00, für 60 Minuten € 2,00, für 90 Minuten € 3,00, für 120 Minuten € 4,00 und für 180 Minuten € 6,00.

Kurzparken für einen Zeitraum von bis zu 15 Minuten ist kostenlos Es muss jedoch ein gebührenfreier 15-Minuten Parkschein entwertet oder per Handy-Parken aktiviert werden. Parkscheine sind bei Trafiken, Tankstellen, Zigarettenautomaten, Autofahrerorganisationen etc. erhältlich.

Für BewohnerInnen, Beschäftigte und Betriebe in Gebieten mit flächendeckender Parkraumbewirtschaftung kann es Ausnahmebewilligungen geben.

Bezahlung der Parkgebühr per SMS

Informationen zu den Möglichkeiten des Handy-Parkens für Wien erhalten Sie unter Handyparken Smartphone-UserInnen können beim Ausfüllen der Parkscheine auf Apps zurückgreifen.